26.05.2026

Die WHG-Novelle vom 15. Januar 2026 gibt Anlass, die bestehenden gesetzlichen Pflichten für Betreiber von Druckluftanlagen in Erinnerung zu rufen. Viele Betriebe sind betroffen, ohne es zu wissen: Wer einen ölgeschmierten Kompressor betreibt, erzeugt automatisch wassergefährdendes Kondensat und ist damit in der Pflicht. 

Viele Betriebe sind betroffen, ohne es zu wissen: Wer einen ölgeschmierten Kompressor betreibt, erzeugt automatisch wassergefährdendes Kondensat und ist damit in der Pflicht. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) stellen klare Anforderungen an Prüfpflichten, Fachbetriebseinsatz und Dokumentation — Anforderungen, die die Novelle nun erneut ins Bewusstsein rückt. 

Wer jetzt handelt, vermeidet Bußgelder bis zu 50.000 € und schützt sich im schlimmsten Falle vor Betriebsstilllegung und Strafverfahren. 

Wir erklären in diesem Beitrag, was sich geändert hat, welche Pflichten konkret gelten und was zu tun ist, um die eigene Druckluftstation gesetzeskonform aufzustellen. 


Was die WHG-Novelle 2026 bedeutet und welche Pflichten bereits gelten

Die Novelle vom 15. Januar 2026 hat § 63 Abs. 4 WHG angepasst: Die Anforderungen an wasserrechtlich geeignete Bauprodukte wurden EU-weit harmonisiert. Wer also prüft, ob sein Öl-Wasser-Trenner die aktuelle CE-Kennzeichnung trägt und die wasserrechtliche Eignung nachweist, steht automatisch vor der Frage, ob die gesamte Druckluftstation konform aufgestellt ist. Denn die folgenden Pflichten gelten unabhängig von der Novelle - viele Betreiber kennen sie nicht

  • Eignungsfeststellung (§ 63 WHG): Anlagen zur Behandlung von Kompressorkondensat müssen den Anforderungen an die wasserrechtliche Eignung von Anlagenteilen und Bauprodukten genügen. Eingesetzte Bauprodukte müssen CE-gekennzeichnet sein und die wasserrechtlich relevanten Leistungsmerkmale nachweisen. Systeme, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen eine formale behördliche Eignungsfeststellung.

  • Fachbetriebspflicht: Installation und Wartung von Öl-Wasser-Trennern dürfen bei Überschreitung bestimmter Mengenschwellen nur durch zertifizierte WHG-Fachbetriebe durchgeführt werden (§ 45 AwSV). Das gilt bereits seit Inkrafttreten der AwSV im Jahr 2017 — auch kleinere Instandsetzungsarbeiten an Abdichtungssystemen fallen darunter. I

  • Dokumentationspflicht: Betreiber müssen den ordnungsgemäßen Betrieb sowie Entsorgungs- und Wartungsnachweise dokumentieren und bei Kontrollen durch die Wasserbehörden vorlegen können. 


Warum jede Druckluftstation mit öleingespritztem Kompressor betroffen ist

Bei der Komprimierung feuchter Luft entsteht Kondensat, das alles andere als harmlos ist. Es enthält typischerweise emulgierte und gelöste Kompressor- und Schmieröle, dazu Metallabrieb, Staub sowie Kühlmittel- und Lösungsmittelspuren. Die unbehandelte Einleitung in Kanalisation oder Gewässer ist verboten und steht unter Strafe. 

Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) gilt für jede ortsfeste Anlage zur Kondensatbehandlung. Je nachdem, wie viel Öl im System ist und wie die Anlage aufgebaut ist, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen: von der Pflicht zur Rückhaltung über festgelegte Prüfintervalle bis hin zur Sachverständigenprüfung durch einen externen Gutachter. 

Die Wassergefährdungsklasse (WGK) des eingesetzten Öls lässt sich über das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers bestimmen. In Abschnitt 15 ist die Einstufung angegeben. Mineralölbasiertes Schmieröl wird in der Regel als WGK 2 (deutlich wassergefährdend) eingestuft.


Ist ein Öl-Wasser-Trenner gesetzlich vorgeschrieben?

Das WHG schreibt vor, die Schadstofffracht von Abwasser nach dem Stand der Technik so gering wie möglich zu halten. In der Praxis gilt für mineralölhaltiges Abwasser ein Grenzwert von 20 mg/l Kohlenwasserstoffe - festgelegt in Anhang 49 der Abwasserverordnung (AbwV) sowie in kommunalen Abwassersatzungen. Ohne Öl-Wasser-Trenner ist dieser Wert bei öleingespritzten Kompressoren nicht einhaltbar. Die Kondensataufbereitung durch einen geeigneten Öl-Wasser-Trenner ist damit de facto gesetzliche Pflicht. 

Wichtig dabei: Die Betreiberverantwortung gilt unabhängig von einem Verschulden. Es greift der sogenannte Besorgnisgrundsatz. Das bedeutet: Bereits die Möglichkeit einer Gewässerverunreinigung reicht aus, um handeln zu müssen.


Welche Schutzmaßnahmen konkret gefordert sind

Neben dem Öl-Wasser-Trenner selbst schreibt die AwSV je nach Gefährdungsstufe weitere technische Maßnahmen vor: 

  • Auffangwanne: Der Öl-Wasser-Trenner gilt als Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, eine sekundäre Sicherung ist Pflicht. Ab einer Ölmenge von ca. 100 Litern ist eine geprüfte Auffangwanne mit Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen, Nachweis der Normkonformität) zwingend erforderlich. 
  • Ölbindemittel: In direkter Nähe des Öl-Wasser-Trenners muss Ölbindemittel in ausreichender Menge vorhanden und der Ablageort sichtbar gekennzeichnet sein. 
  • Austauschfilter-Set: Ein Ersatzfilter-Set für den Öl-Wasser-Trenner muss jederzeit verfügbar sein. 
  • Betriebshandbuch: Das Betriebshandbuch des Öl-Wasser-Trenners muss auf dem aktuellen Stand gehalten und bei Wartung und Filterwechsel geführt werden. 

Was bei Verstößen droht

Die Risiken bei Nichteinhaltung sind erheblich: 

  • § 103 WHG sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 10.000 €, in schweren Fällen — etwa dem Betrieb einer Anlage ohne wasserrechtliche Eignungsfeststellung — bis zu 50.000 € vor.
  • Bei nachweisbarer Gewässerverunreinigung droht zudem ein Strafverfahren nach § 324 StGB. Bei vorsätzlicher Tat beträgt der Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, bei fahrlässiger Begehung bis zu drei Jahre. 

Hinzu kommen mögliche Betriebsstilllegungen, Sanierungskosten und Reputationsschäden. Die Kosten für eine normkonforme Kondensataufbereitung sind im Vergleich dazu überschaubar. 


Checkliste: Ist die Druckluftstation Wasserschutz-konform aufgestellt?

  • Öl-Wasser-Trenner mit wasserrechtlicher Eignung vorhanden 
  • Geeignete Auffangwanne im Einsatz 
  • Ölbindemittel in ausreichender Menge in direkter Nähe vorhanden 
  • Ablageort des Ölbindemittels sichtbar gekennzeichnet 
  • Austauschfilter-Set für den Öl-Wasser-Trenner verfügbar 
  • Betriebshandbuch auf dem aktuellen Stand 
  • Regelmäßige fachgerechte Prüfung durch einen Fachbetrieb 
  • Wartung und Filterwechsel dokumentiert 

Wer bei einem oder mehreren Punkten unsicher ist, sollte jetzt handeln. Mit dem WHG-Konformitäts-Check von Mader lässt sich in wenigen Minuten feststellen, wo die eigene Druckluftstation steht und welche Maßnahmen konkret erforderlich sind.


Öl-Wasser-Trenner prüfen lassen: Mader als Fachbetrieb

Als herstellerunabhängiger Fachbetrieb für Drucklufttechnik begleitet Mader Betreiber beim sicheren und gesetzeskonformen Betrieb ihrer Druckluftstation. Das Angebot reicht von der Prüfung bestehender Öl-Wasser-Trenner und der Auswahl geeigneter Auffangwannen bis hin zum Wartungsvertrag inklusive Dokumentation. Beratung, Produkt und Wartung kommen dabei aus einer Hand, herstellerunabhängig und abgestimmt auf die jeweilige Anlage vor Ort. Dabei wird nicht nur die einzelne Komponente betrachtet, sondern der gesamte Druckluftprozess.  

 

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