01.05.2023

Mit dem Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein einfaches Modell entwickelt, um Unternehmen bei der Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion des Stromverbrauchs zu unterstützen.

Zum 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Erstmalig wird bei der EEW-Förderung zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen unterschieden (MU).

 

Welche Maßnahmen werden im Bereich Druckluft gefördert?

Fördergegenstände im Bereich Druckluft befinden sich in den Module 1, 3, 4 und 5.

Modul 1 Querschnittstechnologien:

Zu Modul 1 gehört die Förderung von Querschnittstechnologien für schnelle Effizienzgewinne wie

 

Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software:

Das Modul 3 umfasst die Förderung zur Unterstützung der Digitalisierung in Form von Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Energiemanagementsoftware. Außerdem Hard- & Software im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

 

Modul 4 Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:

Bei Modul 4 handelt es sich um eine technologieoffene Förderung von Investitionen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz. Gefördert wird hier die Einsparung bzw. Reduktion des CO2-Footprints. Die Fördersumme beträgt bis zu 1.200 € pro eingesparter Tonne CO2. Das Konzept muss durch einen durch das BAFA zugelassenen Energieberater ausgearbeitet und die Einsparung nachgewiesen werden.

 

Modul 5 Transformationskonzepte:

Das neue Modul 5 richtet sich gezielt an Unternehmen, die eine Transformation hin zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzten möchten. Dazu gehören neben Investitionen auch Kosten für Messungen oder Datenerhebungen zur Konzepterstellung.

Von den aus diesem Transformationskonzept erstellten Maßnahmenplan zur Erreichung des Ziels, muss mindestens eine Maßnahme nach Modul 4 dargestellt werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Modul, Fördergegenstand und Unternehmensgröße werden im Bereich Druckluft bis zu 50% % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Bei Modul 5 sind es sogar bis zu 60%.

BAFA-Update zum 1. Mai 2023:

Erstmalig wird bei der EEW-Förderung zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen unterschieden (MU). Daraus ergibt sich insbesondere ein verbessertes Förderangebote für kleine Unternehmen. Ab sofort können kleine Unternehmen (KU) bis zu 10% mehr Förderung erhalten als zuvor.

Aufteilung nach Unternehmensgröße und Höhe der Fördersummen für Modul 1 und Modul 3:

  • Förderung für kleine Unternehmen (KU) = 50% der Investitionskosten
    (gilt für KU mit <50 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz <10 Mio. €)
  • Förderung für mittelständische Unternehmen (MU) = 40% der Investitionskosten
    (gilt für MU mit <250 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz <50 Mio. €)
  • Förderung für große Unternehmen = 30% der Investitionskosten
    (gilt für GU mit >250 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz >50 Mio. €)

 

Aufteilung nach Unternehmensgröße und Höhe der Fördersummen für Modul 4:

  • Förderung für kleine Unternehmen (KU) = 1.200 € pro eingesparte Tonne CO2
    (maximal 50% der Investitionskosten)
  • Förderung für mittelständische Unternehmen (MU) = 900 € pro eingesparte Tonne CO2
    (maximal 40% der Investitionskosten)
  • Förderung für große Unternehmen = 500 € pro eingesparte Tonne CO2
    (maximal 40% der Investitionskosten)

 

Aufteilung nach Unternehmensgröße und Höhe der Fördersummen für Modul 5:

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte.

  • Förderung für kleine Unternehmen (KU) = 60%
    (gilt für KU mit <50 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz <10 Mio. €)
  • Förderung für mittelständische Unternehmen (MU) = 50%
    (gilt für MU mit <250 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz <50 Mio. €)
  • Förderung für große Unternehmen = 40%
    (gilt für GU mit >250 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz >50 Mio. €)

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen aller Größen und Branchen
  • Energiedienstleister
  • Stadtwerke

 

Wir unterstützen Sie!

Haben Sie Fragen zur BAFA-Förderung? Gerne beraten wir Sie bei technischen Fragen und übernehmen die Antragsstellung für Sie, sodass Sie die optimale Fördermöglichkeit für Ihr Projekt erhalten.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner Sascha Stäbler.
Mader GmbH & Co. KG
TELEFON: 0711 - 79 72 131
E-MAIL: info@mader.eu


Weitere Informationen zur Förderung

Weitere Informationen zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie auf www.bafa.de.
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