Übersicht Druckluftbehälter-Angebot

  Druckbehälter Hochdruckbehälter Vakuumbehälter Sonderbehälter
Ausführung stehend;
liegend
stehend;
liegend
stehend;
liegend
stehend
liegend
Druckbereich

11 bar;
16 bar

17 bar – 41 bar -1 bar auf Anfrage
Volumen 50 l – 10.000 l 50 l – 3.000 l 50 l – 3.000 l auf Anfrage
Material grundiert
innen/außen feuerverzinkt;
Edelstahl
grundiert
innen/außen feuerverzinkt;
Edelstahl
grundiert
innen/außen feuerverzinkt;
Edelstahl
grundiert
innen/außen feuerverzinkt;
Edelstahl
Armaturensatz ja ja ja ja
Abnahmen

TÜV Nord
TÜV Süd
GOST
China Stamp
ASME
U Stamp

TÜV Nord
TÜV Süd
GOST
China Stamp
ASME
U Stamp
auf Anfrage auf Anfrage
  Jetzt anfragen Jetzt anfragen Jetzt anfragen Jetzt anfragen

Einsatzbereich Druckluftbehälter

  • Druckluftspeicherung: Der Kompressor baut im Behälter ein Speichervolumen auf, das schwankende Druckluftentnahmen im Netz ausgleicht und damit die Schalthäufigkeit des Kompressors reduziert.
  • Pulsationsdämpfung: Kolben-Kompressoren erzeugen einen pulsierenden Druckluftstrom, der durch das Volumen des Behälters gedämpft wird.
  • Kondensatabscheidung: Durch Abkühlung der Druckluft an der Behälterwandung fällt ein Teil des Kondensats aus, sammelt sich am Boden und kann dort abgeführt werden.

Prüfvorschriften für Druckluftbehälter

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV im Jahr 2015 brachte Neuerungen zu den Prüfpflichten bei Druckbehältern.

§ 15 BetrSichV, Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

Mit der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen wird festgestellt, ob

  • notwendige technische Unterlagen vorhanden und plausibel sind,
  • die Anlage vorschriftsmäßig errichtet und in einem sicheren Zustand ist,
  • sicherheitstechnische Maßnahmen geeignet und wirksam sind,
  • die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.
     
Druckvolumen Prüfung durch
<200 l befähigte Person
>200 l Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS)

 

§ 16 BetrSichV, Wiederkehrende Prüfung

Inhalt wiederkehrender Prüfungen ist der sichere Zustand der überwachungsbedürftigen Druckanlage hinsichtlich des Betriebs. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.

Die Prüffristen werden anhand der Behälterpapiere in der sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Als Höchstgrenze für die wiederkehrenden Prüfungen gelten in Deutschland 5 Jahre für die innere Prüfung und 10 Jahre für die Festigkeitsprüfung.
 

Druckvolumen Prüfung durch
<1.000 l befähigte Person
>1.000 l Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS)

 

Rückrufservice

Haben Sie Fragen?
Sie erreichen uns unter 0711 – 79 72 255

Gerne rufen wir Sie zurück. Hinterlassen Sie uns Ihren Namen und die Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert unerwünschte Massenmails.
12 + 3 =