21.01.2024

Förderanträge im Rahmen der „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) können voraussichtlich ab 15. Februar 2024 wieder gestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen den Förderrichtlinien überarbeitet werden, informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am 19. Januar 2024.

 

Um welche Module aus dem Förderprogramm geht es im Zusammenhang mit Drucklufttechnik und Stickstofftechnik konkret?

Dies umfasst u.a. Förderungen im Rahmen folgender Module für die Bereiche Drucklufttechnik und Stickstofftechnik:

  • Modul 1 – Förderung von Querschnittstechnologien für schnelle Effizienzgewinne

  • Modul 3 – Förderung zur Unterstützung der Digitalisierung in Form von Mess-, Steuer und Regeltechnik sowie Energiemanagementsoftware
  • Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5 - Transformationskonzepte

 

Was heißt das für Förderungen im Zusammenhang mit geplanten Druckluft- und Stickstoff-Projekten?

Die überarbeiteten Förderrichtlinien können Änderungen in Förderumfang und/oder technischen Anforderungen beinhalten. Die Förderfähigkeit von angebotenen Projekten muss, sobald die neuen Förderrichtlinien bekannt sind, neu überprüft werden.

 

Wie kann ich weiterhin sparen?

Wir beraten Sie weiterhin in allen Fragen der Planung und Optimierung von Druckluftanlagen sowie des gesamten Druckluftprozesses – für eine zukunftsfähige, verlässliche und energieeffiziente Druckluftversorgung. (Stets die richtigen Lösungen für Ihren Druckluftprozess)

 

Bei Fragen und Unklarheiten nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf!

 


Weitere Informationen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie auf www.bafa.de.

Die aktuelle Meldung des BAFA finden Sie hier: BAFA - Energie - Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich

 

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