14.02.2024

Förderanträge im Rahmen der „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) können seit 15. Februar 2024 wieder gestellt werden. Die Förderrichtlinien wurden überarbeitet.

 

Modulübergreifende Änderungen

  • Förderquote bezieht sich auf die gesamten Investitionskosten anstatt wie bisher auf die Mehrkosten
  • dafür: niedrigere Förderquoten für Zuschüsse 
  • Zinsverbilligung bei Krediten mit Tilgungszuschuss wird eingeführt
  • Anhebung der maximalen Förderhöhe von 15 auf max. 20 Mio. Euro in den Modulen 2 bis 4

 

Achtung! Die Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird bzw. wurde, darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid ausgestellt wurde. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist keine Förderung mehr möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Merkblatt des Förderprogramms.

 


Änderungen in Modul 1 - Förderung von Querschnittstechnologien für schnelle Effizienzgewinne (z.B. für Kompressoren)

  • Förderquote für große Unternehmen: entfällt, keine Förderung mehr!
  • Förderquote für mittlere Unternehmen: reduziert, von 40% auf 20% 
  • Förderquote für kleinere Unternehmen: reduziert, von 50% auf 25%
  • Einhaltung technischer Hocheffizienzanforderungen
  • Förderberechtigt sind nur noch KMU
  • NEU: Förderung der gesamten Investitionskosten nach AGVO, anstatt wie bisher der Mehrkosten (keine Förderung nach De-minimis mehr)
  • Förderfähig sind nur noch Austausch von Bestandsanlagen – keine Neuplanungen / Neubauten mehr
  • Der alte, auszutauschende Kompressor muss...
    • ...mindestens 5 Jahre im Unternehmen in Betrieb und zum Zeitpunkt der Antragstellung funktionsfähig sein.
    • ...nachweislich entsorgt oder veräußert werden. Er darf nicht weiter betrieben werden!
  • Wärmeübertrager werden nur noch dann gefördert, wenn sie zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen eingesetzt werden.
  • Für die Förderung von zugehörigen Kältetrocknern ist ein GWP-Wert von <150 vorgeschrieben. Aktuell werden diese Anforderungen von Kältetrockner aller Hersteller nicht erfüllt, so dass Kältetrockner nicht mehr förderfähig sind.

 

Änderungen in Modul 3 - Förderung zur Unterstützung der Digitalisierung in Form von Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Energiemanagementsoftware (z.B. Software zur energieeffizienten Nutzung von Druckluft wie von LOOXR)

  • Förderquote für große Unternehmen: reduziert, von 30% auf 25%
  • Förderquote für mittlere Unternehmen: reduziert, von 40% auf 35%
  • Förderquote für kleinere Unternehmen: reduziert,  von 50% auf 45%

 

Änderungen in Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (z.B. für Stickstofftechnik)

  • Einführung eines Stufenmodells - Förderung pro eingesparter Tonne CO2
  • maximale Förderung für große Unternehmen: 1.600 €/tCO2 (bisher: 500 €/tCO2)
  • maximale Förderung für mittlere Unternehmen: 2.200 €/tCO2 (bisher: 900 €/tCO2)
  • maximale Förderung für kleine Unternehmen: 2.600 €/tCO2 (bisher: 1.200 €/tCO2)
  • Mindesteinsparung muss >30% betragen
  • Amortisationszeit muss größer 3 Jahre sein

 

Der Umfang der Förderung im Modul 4 hängt vom Vorhaben ab:

  • Stufe 1: Basisförderung - für Standardtechnologien
    • Förderquote auf gesamte Investitionskosten
    • für mittlere Unternehmen: 15%
    • für kleine Unternehmen: 10%
    • Förderung für bestimmte Technologiekategorien, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen

 

Die bisherige Förderung nach Modul 4 heißt nun Modul-4-Premiumförderung:

  • Stufe 2: Premiumförderung - bei mindestens 30% Einsparung von CO2
    • technologieoffen
    • Förderquote auf gesamte Investitionskosten
    • für große Unternehmen: 10% 
    • für mittlere Unternehmen: 15% 
    • für kleine Unternehmen: 20% 
  • Stufe 3: Dekarbonisierungsbonus - für zentrale Dekarbonisierungsmaßnahmen (Elektrifizierung mit erneuerbaren Energien, außerbetriebliche Abwärme, grüner H2)
    • Förderquote auf gesamte Investitionskosten
    • für große Unternehmen: 15%
    • für mittlere Unternehmen: 20%
    • für kleine Unternehmen: 25% 

 

Bei folgenden Maßnahmen wird eine erhöhte Förderquote auf die gesamten Investitionskosten angewendet: Reine Effizienz-/Umweltschutzmaßnahmen (z.B. häufig Abwärmenutzung), EE-Prozesswärme/Erzeugung grüner H2 (nach Art. 41 AGVO), Wärmeleitungen bei außerbetrieblicher Abwärmenutzung (nach Art. 46 AGVO).

Eine höhere Förderquote auf Investitionsmehrkosten gilt alternativ bei Ressourceneffizienz nach AGVO und bei Anträgen nach De-Minimis VO.

 

Umgang mit BAFA-Altanträgen

  • Es gilt die Fassung der EEW zum Zeitpunkt der Antragstellung. 
  • Bei AGVO-Anträgen gilt jedoch die aktuelle Fassung der AGVO (Allgemeine Freistellungsverordnung).

 

Wie unterstützt Mader mich im Thema Förderungen?

  • Wir beraten Sie zu den Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung.
  • Wir unterstützen Sie dabei, Ihren gesamten Druckluftprozess energieeffizient zu gestalten und die CO2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren.

 


Die aktuellen Informationen des BAFA finden Sie hier: BAFA - Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Das Merkblatt zur "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss" (EEW) finden Sie hier: eew_merkblatt_2024.pdf (bafa.de)

Um Ihnen den Förderantrag zu erleichtern hat Mader eine BAFA-Checkliste erstellt. Mit ihr können Sie schnell und einfach Ihren Antrag stellen. Hier geht es zur BAFA-Checkliste

 

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