28.11.2023

Aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der durch das Bundesfinanzministerium verhängten Haushaltssperre sind derzeit alle BAFA-Förderungen, die noch nicht bewilligt sind, vorerst ausgesetzt.

 

Welche Förderprogramme betrifft das Urteil?

Dies betrifft auch das Förderprogramm „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW), das Unternehmen bei der Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion des Stromverbrauchs unterstützen soll.

 

Um welche Module aus dem Förderprogramm geht es im Zusammenhang mit Drucklufttechnik und Stickstofftechnik konkret?

Dies umfasst u.a. Förderungen im Rahmen folgender Module für die Bereiche Drucklufttechnik und Stickstofftechnik:

  • Modul 1 – Förderung von Querschnittstechnologien für schnelle Effizienzgewinne

  • Modul 3 – Förderung zur Unterstützung der Digitalisierung in Form von Mess-, Steuer und Regeltechnik sowie Energiemanagementsoftware
  • Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5 - Transformationskonzepte

 

Was heißt das für Förderungen im Zusammenhang mit geplanten Druckluft- und Stickstoff-Projekten?

  • Es werden aktuell keine Förderzusagen gemacht und auch keine Bewilligungen ausgestellt. Dies gilt sowohl für bereits gestellte Anträge als auch für komplett neue Anträge.
  • Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Unsere Empfehlung: Förderanträge dennoch stellen, da…

  • …es noch nicht klar ist, ob die Förderungen in naher Zukunft wiederaufgenommen werden.

  • …die Anträge bei Wiederaufnahme der Förderung in der Reihenfolge bearbeitet werden, in der sie eingegangen sind. Bei einer möglichen Einschränkung der Fördersummen kann dies von Vorteil sein.

Für Antragstellung noch in diesem Jahr gilt: 

  • … mit der aktuellen EEW-Förderrichtlinie können Vorhaben nach Antragsstellung in diesem Jahr auf eigenes Risiko begonnen werden.

  • … das Mader-Team übernimmt für seine Kunden die komplette Antragsstellung.

Bei einer Antragsstellung ab 1.1.2024 muss zwingend die Bewilligung abgewartet werden, um den möglichen Förderanspruch nicht zu verlieren.

 

Wie kann ich weiterhin sparen?

Wir beraten Sie weiterhin in allen Fragen der Planung und Optimierung von Druckluftanlagen sowie des gesamten Druckluftprozesses – für eine zukunftsfähige, verlässliche und energieeffiziente Druckluftversorgung. (Stets die richtigen Lösungen für Ihren Druckluftprozess)

 

Bei Fragen und Unklarheiten nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf!

 


Weitere Informationen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie auf www.bafa.de.

 

Rückrufservice

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Sie erreichen uns unter 0711 – 79 72 255

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